Als Frau betonende Kleidung tragen

Erste, zweite und vierte Frage von Fatwa Nr. 17007

F: 1: Ist es einer Frau erlaubt, enge Kleidung zu tragen, die ihren Rücken, ihre Brüste und ihre Taille betont und ihre Arme und ihren Hals vor anderen Frauen und ihren Mahrams (Ehemann oder unverheiratbare Verwandte) enthüllt? Ist es erlaubt, enge Kleidung nur vor weiblichen Verwandten oder anderen muslimischen Frauen zu tragen?

A: Diese Frage besteht aus zwei Punkten:

Erstens, bezüglich der engen Kleidung von Frauen, die ihren Körper betont. Es ist bekannt in den Regeln der Scharia (islamisches Gesetz), dass die Kleidung einer muslimischen Frau weit und nicht eng sein muss, um den Zweck der Kleidung zu erfüllen, nämlich den Körper vor Ajanib (Männern, die nicht der Ehemann oder dauerhaft unverheiratbare männliche Verwandte sind) zu verbergen und Fitnah (Versuchung) zu verhindern. Das Tragen enger Kleidung erreicht diese Ziele nicht, da sie die Form des Körpers betont.

Somit wird der Zweck, den Körper zu verbergen, nicht erreicht. Es könnte sogar zu größerer Fitnah führen. Daher ist es einer muslimischen Frau verboten, enge Kleidung vor ihren Mahrams zu tragen, außer vor ihrem Ehemann. Es ist auch vor anderen Frauen unzulässig, wenn es den Bereich zwischen dem Nabel und den Knien betont, wie zum Beispiel Hosen, oder selbst wenn es den ganzen Körper bedeckt, aber Fitnah unter den Frauen verursacht.

Der zweite Punkt betrifft das, was einer muslimischen Frau erlaubt ist, vor ihren Mahrams außer ihrem Ehemann zu enthüllen. Es sind ihr Gesicht, ihre Hände, ihre Knöchel, ihre Ohrringe, ihre Halskette, ihr Kopf und ihre Füße.

Vorsitzender: ’Abdul-’Aziz ibn ’Abdullah ibn Baaz

Mitglied: ’Abdullah ibn Ghudayyan

Mitglied: Salih Al-Fawzan

Mitglied: ’Abdul-Aziz Al Al-Shaykh

Mitglied: Bakr Abu Zayd

[Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Ifta’: Gruppe 1: Bd. : 24 : S. 34 - 35]

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übersetzt: Abu Bilal al Almāny