Was ist die Pflicht für die Schwangere und Stillende, wenn sie im Ramadan das Fasten brechen?
Was die Schwangere und Stillende angeht, so ist das Korrekte in dieser Angelegenheit, die Meinung von ibn 'Abbās und ebenso ibn 'Umar.
Und wer dies betrachtet, wird vorfinden, dass dies in Wirklichkeit mit den Texten und Beweisen übereinstimmt.
Sie waren der Meinung, dass das Urteil der Schwangeren und Stillenden wie das Urteil des alten Mannes und der alten Frau ist.
Bedeutet: Sie speisen (für jeden Tag einen Armen) und holen (das Fasten) nicht nach.
Wie der alte Mann und die alte Frau.
Und sie erklärten den Vers darüber mit dem alten Mann, der alten Frau und ebenso der Schwangeren und Stillenden.
Wenn sie (Schaden) fürchten, brechen sie ihr fasten. Dies muss gegeben sein.
Wenn sie (Schaden) fürchten, brechen sie ihr fasten und speisen für jeden Tag einen Armen.
„Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (2:184)
Ibn 'Abbās pflegte diese Fatwā zu geben, sowie bei ibn al-Jārūd in „al-Muntaqā“ vorkam mit einer authentischen
Überlieferungskette und auch bei ad-Dāraquṭni.
Und ad-Dāraquṭni erwähnte all diese Überlieferungen und sie alle haben authentische
Überlieferungsketten.
Und ibn 'Umar und ibn 'Abbās brachten als Beweisführung das an, was bei Abū Dāwūd
und at-Tirmidhi vorkam: