In den ersten 10 Tagen von Dhul Hijjah Nägel schneiden und Haare rasieren
Was das Rasieren des Bartes betrifft, so ist es immer und ewig verboten – immer, nicht nur in diesen Tagen, sondern immer und ewig. Und das Verbot ist in diesen Tagen noch schwerwiegender, ohne Zweifel.
Denn als ihr in Medina wart, sagte der Gesandte Allahs ﷺ:
„Medina ist ein Heiligtum (Schutzzone) zwischen ʿAir und Ṯaur. Wer darin einen Ḥadath begeht oder einem Neuerer Schutz gewährt, auf dem liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen.“
(Buchɑ̄ry und Muslim)
Dieser "Ḥadath" kann entweder eine Bidʿa (religiöse Neuerung) oder eine Sünde sein, und beides führt dazu, dass die Flüche auf solche Menschen herabkommen – möge Allah uns davor bewahren.
Darum haltet euch, meine Brüder, von allen Verfehlungen fern – den kleinen wie den großen –, ob Sünden oder Neuerungen. Denn der Gesandte sagte:
„Auf ihm liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen.“
Also nehmt euch in Acht, irgendeine Sünde in diesem heiligen Land zu begehen, das Allah durch die Worte Seines Gesandten geheiligt hat. Und Er verfluchte denjenigen, der darin etwas Verwerfliches begeht – sei es eine Bidʿa, die noch schlimmer ist, oder eine Sünde; und dazu gehört auch das Rasieren der Bärte.
Was jedoch das Schneiden der Nägel in diesen Tagen sowie das Rasieren der Kopfhaare oder anderer Haare betrifft:
Der Prophet ﷺ empfahl demjenigen, der ein Opfertier darbringen will, in den ersten zehn Tagen von Ḏul-Hiğğah weder Haare noch Nägel zu schneiden. Dies ist jedoch eine Empfehlung (mustahabb), keine Pflicht.
Denn es gibt einen anderen Ḥadīṯ von ʿAischa رضي الله عنها, dass der Gesandte Allahs g seine Opfertiere (Hadyi) im (Monat) Ḏul-Hiğğah entsandte, ohne dass ihm dadurch etwas Verbotenes auferlegt wurde, das vorher erlaubt war – das heißt, er schnitt seine Nägel usw.
Aus diesen beiden Texten verstehen wir, dass es für den Muslim empfehlenswert ist, wenn er beabsichtigt zu opfern, weder seine Nägel noch seine Haare zu schneiden. Wenn er dennoch etwas davon tut, trägt er keine Sünde, denn es ist lediglich eine Sunnah.
Quelle:
Aus einem Vortrag mit dem Titel:
„Die Aufrichtigkeit der Religion für Allah“ von Asch-Scheich Rabi‘ al-Madchaly, Allah erbarme sich seiner
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Anmerkung des Übersetzer-Teams:
Gemeint ist die Aussage von ʿAischa رضي الله عنها:
„Ich flocht mit meinen eigenen Händen die Halsbänder der Opfertiere des Propheten ﷺ. Dann legte er ihnen die Halsbänder an, markierte sie und schickte sie als Opfertiere fort. Dabei wurde ihm nichts verboten, was ihm zuvor erlaubt gewesen war.“
(Buchāry und Muslim)
Buchāry überlieferte ebenfalls, dass Ziyād ibn Abī Sufyān رضي الله عنه an ʿĀʾischa رضي الله عنها schrieb: „Gewiss, ʿAbdullāh ibn ʿAbbās رضي الله عنهما sagte:
"Wer ein Opfertier (Hadyi) bestimmt und entsendet, dem werden die Dinge verboten, die auch dem Pilger verboten sind, bis sein Opfertier geschlachtet wird.‘“
ʿAmra sagte: Darauf sagte ʿĀʾischa رضي الله عنها:
„Es ist nicht so, wie Ibn ʿAbbās رضي الله عنهما sagte. Ich flocht eigenhändig die Halsbänder für die Opfertiere des Gesandten Allāhs ﷺ. Dann legte der Gesandte Allāhs ﷺ sie eigenhändig an. Danach schickte er sie mit meinem Vater (Abu Bakr h im 9. Jahr n.H.) fort (nach Mekkah um dort geopfert zu werden). Dennoch wurde dem Gesandten Allāhs ﷺ nichts von dem verboten, was Allāh ihm erlaubt hatte, bis das Opfertier geschlachtet wurde.“
Al-Ḥāfiẓ an-Nawawī رحمه الله sagte in Bezug auf die Meinungsverschiedenheit diesbezüglich:
„Unsere Rechtsschule ist, dass das Entfernen von Haaren und Nägeln in den ersten zehn Tagen (von Dhū l-Ḥiddscha) für denjenigen, der ein Opfertier darbringen will, makrūh (verpöhnt) ist – eine missbilligte Handlung ohne Verbot (karaha tanzīh) – bis er opfert.
Mālik ibn Anas und Abū Ḥanīfa رحمه الله sagten:
Es ist nicht makrūh.
Saʿīd ibn al-Musayyib, Rabīʿa, Ahmad ibn Hanbal, Isḥāq und Dāwūd sagten:
Es ist verboten (ḥarām).
Von Mālik رحمه الله wird auch überliefert, dass es makrūh (verpönt) sei. Ad-Dārimī überlieferte von ihm (al-Imām Mālik), dass es bei freiwilligen Opferungen verboten sei, nicht jedoch bei verpflichtenden.“
Dann sagte an-Nawawī:
„Diejenigen, die die Unzulässigkeit vertreten, argumentieren mit dem Hadith von Umm Salama رضي الله عنها. („Wenn ihr den Neumond von Dhū l-Ḥiddscha seht und einer von euch beabsichtigt zu opfern, dann soll er sich davon zurückhalten, etwas von seinem Haar und seinen Nägeln zu entfernen.“ Überliefert bei Muslim.
Und in einem Wortlaut bei Muslim heisst es:
„Wenn die ersten zehn Tage (von Dhū l-Ḥiddscha) begonnen haben und jemand von euch opfern möchte, dann soll er nichts von seinem Haar und seiner Haut berühren (entfernen).“)
Ash-Shāfiʿī und seine Gefährten رحمه الله argumentieren dagegen mit dem Ḥadīṯ von ʿĀʾischa رضي الله عنها, dass sie sagte:
„Ich flocht mit meinen eigenen Händen die Halsbänder der Opfertiere des Propheten ﷺ. Dann legte er ihnen die Halsbänder an, markierte sie und schickte sie als Opfertiere fort. Dabei wurde ihm nichts verboten, was ihm zuvor erlaubt gewesen war.“
Überliefert bei Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim.
Ash-Shāfiʿī رحمه الله sagte:
‚Das Entsenden eines Opfertieres ist noch gewichtiger als die bloße Absicht zu opfern. Dies zeigt, dass dies (das Entfernen von Haaren und Nägeln) nicht verboten ist. Und Allāh weiß es am besten.‘“ [Al-Mağmūʿ, (8/392)]